Allgemeine Informationen zum Schulkindergarten

 

Zielgruppe:

  • Kinder mit erheblichen Sprachentwicklungs- und Kommunikationsstörungen, die von ambulanten logopädischen Therapien nicht ausreichend profitieren
  • Kinder, die neben ihrer Sprachstörung auch in anderen Entwicklungs- und Wahrnehmungsbereichen beeinträchtigt sind

 

Aufnahme:

Kinder mit erheblichen Sprachstörungen können ab dem 4. Lebensjahr aufgenommen werden.

 

Das Aufnahmeverfahren verläuft über die sonderpädagogische Beratungsstelle für sprachauffällige Kinder an der Brüder Grimm Schule und am Dinglinger Haus.

Die Aufnahme erfolgt auf Wunsch der Eltern und nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch das Staatliche Schulamt Offenburg.

Einen Rechtsanspruch auf einen Schulkindergartenplatz besteht nicht.

 

 Gruppenanzahl :

2 Gruppen mit je 10 -12 Kindern


Team:

1 Fachlehrerin für Sonderpädagogik, Leiterin des Schulkindergartens

1 Fachlehrerin für Sonderpädagogik, Gruppenleitung

1 Erzieherin

2 Sonderschullehrerinnen mit Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation

1 FSJ-Praktikant/in 

 

Öffnungszeiten:                     

Montag – Donnerstag:

7:45 Uhr – 12:45 Uhr

Freitag: 

7:45 Uhr – 12:15 Uhr


Die Schließzeiten des Schulkindergartens entsprechen den Schulferien der Stadt Lahr.

 

 

 

Ferientermine Schuljahr 2024/25

 

Herbstferien:            28.10.2024 - 30.10.2024*

 

Weihnachtsferien:     23.12.2024 - 04.01.2025

 

Osterferien:              14.04.2025 - 26.04.2025*

 

Pfingstferien:            10.06.2025 - 20.06.2025*

 

Sommerferien:          31.07.2025 - 13.09.2025

 

 

*Bewegliche Ferientage und unterrichtsfreie Tage

 

  • 03. Oktober    (Tag der deutschen Einheit) ist als Feiertag

        . 04.Oktober

  • 31. Oktober    ist Reformationstag, schulfrei
  • 1. November   (Allerheiligen) ist als Feiertag unterrichtsfrei

        . 06.Januar        ist als Feiertag unterrichtsfrei

        . 28.02 - 7.03.    unterrichtsfrei (Fastnacht)

  • 01. Mai          Tag der Arbeit, ist als Feiertag unterrichtsfrei
  • 02. Mai     
  • 29. Mai          Christi Himmelfahrt, ist als Feiertag unterrichtsfrei
  • 09. Juni         Pfingstmontag, ist als Feiertag unterrichtsfrei

 

Kosten:

 Der Besuch des Schulkindergartens ist kostenlos.

 

Beförderung:

Die Kinder werden morgens, an der nächst gelgenen Bushaltestelle des eigenen Wohnortes abgeholt und nachmittags wieder dorthin zurück gebracht.  Die Beförderungskosten trägt die Stadt Lahr.


Einzugsgebiet:

 Stadt und Landkreis Lahr

 

Organisation:

Leitung:

Frau Martha Bleiziffer


 

 

Träger:

 

Stadt Lahr

Amt für Soziales, Schulen und Sport

 

Schulaufsichtsbehörde:

Staatliches Schulamt Offenburg